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HEYtech
Rollladensteuerungen und Wintergartensteuerungen, Jalousiesteuerungen, Haussteuerungen, Lichtsteuerungen, Rolladensteuerungen

 

 

Ingenieurbüro Dr.-Ing. Helmut Hey (im folgenden HEYtech genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung vom Januar 2008)


1. Geltungsbereich

1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und HEYtech gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.


2. Teilnehmer

HEYtech schließt Verträge mit Kunden ab, die

a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit

b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).


3. Vertragsgegenstand

HEYtech liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte HEYtech nachträglich erkennen, dass sich bei HEYtech ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird HEYtech den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist HEYtech zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


4. Vertragsabschluss / Widerrufsrecht

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch HEYtech zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von HEYtech durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so wird HEYtech jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

4.2 Gegenüber Privatpersonen kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens HEYtech zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb können Privatpersonen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Ware diese ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Es genügt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist bei der Post oder einem anderen Spediteur als gegen Verlust und Beschädigung versichertes Paket aufgegeben wird. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten von HEYtech.

4.3 HEYtech behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.


5. Zahlungsbedingungen

Gegenüber Privatkunden wird der Wert der Lieferung vorzugsweise per Nachnahme bei Anlieferung erhoben.

Für den Fall, dass Lieferungen per Rechnung erfolgen, behält sich HEYtech vor, die Geräte mit einem Freigabe-Schutz auszustatten. Derart geschützte Geräte können zunächst für einen Zeitraum von 16 Tagen uneingeschränkt betrieben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist für den weiteren Betrieb die Eingabe eines Freischalt-Codes erforderlich.

Unmittelbar nach Zahlungseingang wird HEYtech dem Kunden unaufgefordert einen Freigabe-Code übermitteln mit dem der Schutz des Gerätes aufgehoben werden kann.

6. Eigentumsvorbehalt

HEYtech behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit HEYtech im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf HEYtech bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits HEYtech die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von HEYtech erhält.


7. Gewährleistung

7.1 HEYtech gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von HEYtech bzw. des Herstellers erwarten kann.

7.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

7.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

7.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. HEYtech kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

7.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass HEYtech die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

7.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es HEYtech frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

8. Haftung

8.1 HEYtech, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung, im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB sowie bei Verursachung von Körper- und Gesundheitsschäden haftet HEYtech im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von HEYtech begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

8.2 Der Umfang einer Haftung von HEYtech nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3 Die vorstehenden Regelungen (7 und 8) geben den vollständigen Haftungsumfang von HEYtech, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.


9. Rechtswahl

9.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen HEYtech und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

9.2 Die Bestimmungen der Ziffer 9.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.


10. Verschiedenes

10.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

10.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von HEYtech. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei HEYtech oder der Versandtort des ersten Versenders, der für HEYtech tätig wird.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.


HEYtech - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb hochwertiger Rolladensteuerungen und Wintergartensteuerungen. Steuerungen für Jalousien, Rollos, Rollladen, Wintergarten, Markisen, Rolladen, Lüftungsklappen, Licht und Beleuchtung. Kabel- und Funksteuerungen. Auch mit PC-Schnittstelle (USB, RS232, TCP/IP).