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Ingenieurbüro Dr.-Ing. Helmut Hey (im folgenden HEYtech genannt) Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang
mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und HEYtech gelten stets
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. HEYtech schließt Verträge mit Kunden ab, die a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). HEYtech liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen
nach Angebotsannahme. Sollte HEYtech nachträglich erkennen, dass
sich bei HEYtech ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu
einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird HEYtech
den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter
den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls
ist HEYtech zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch HEYtech
zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung,
§ 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde
entweder von HEYtech durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens
durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das
Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per
Internet, so wird HEYtech jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich
auf elektronischem Wege bestätigen. 4.3 HEYtech behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter
Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der
Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht
ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist.
Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware
nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang
in Benutzung nimmt. Gegenüber Privatkunden wird der Wert der Lieferung vorzugsweise per Nachnahme bei Anlieferung erhoben. Für den Fall, dass Lieferungen per Rechnung erfolgen, behält sich HEYtech vor, die Geräte mit einem Freigabe-Schutz auszustatten. Derart geschützte Geräte können zunächst für einen Zeitraum von 16 Tagen uneingeschränkt betrieben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist für den weiteren Betrieb die Eingabe eines Freischalt-Codes erforderlich. Unmittelbar nach Zahlungseingang wird HEYtech dem Kunden unaufgefordert einen Freigabe-Code übermitteln mit dem der Schutz des Gerätes aufgehoben werden kann. 6. Eigentumsvorbehalt HEYtech behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an
einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen
Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit HEYtech im Rahmen der Gewährleistung
eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum
an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden
auf HEYtech bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits HEYtech die
Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung
von HEYtech erhält. 7.1 HEYtech gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe
eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln
sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen
eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine
Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich
ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung
von HEYtech bzw. des Herstellers erwarten kann. 8. Haftung 8.1 HEYtech, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in
Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss,
Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften
Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten)
oder bei arglistiger Täuschung, im Falle eines Ersatzanspruches gemäß
§ 437 Ziffer 2 BGB sowie bei Verursachung von Körper- und Gesundheitsschäden
haftet HEYtech im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung
von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von HEYtech
begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden
sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ
zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 9.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen HEYtech und Kunden sowie
auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen. 10.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht
nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
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HEYtech - Entwicklung, Herstellung und Vertrieb hochwertiger Rolladensteuerungen und Wintergartensteuerungen. Steuerungen für Jalousien, Rollos, Rollladen, Wintergarten, Markisen, Rolladen, Lüftungsklappen, Licht und Beleuchtung. Kabel- und Funksteuerungen. Auch mit PC-Schnittstelle (USB, RS232, TCP/IP). |